Fachanwältin für Familienrecht
Als Fachanwältin für Familienrecht biete ich meine Dienste in den folgenden Bereichen an:
Der zentrale Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht liegt im Bereich der rechtlichen Folgen einer Scheidung. Diesbezüglich können insbesondere unterhaltsrechtliche Fallgestaltungen, Klärung des Sorge- und Umgangsrechts gemeinsamer Kinder sowie Fragen des Zugewinns und des Versorgungsausgleichs von enormer Bedeutung sein.
Trennung
Bevor Sie konkrete Schritte zur Trennung einleiten, etwa aus der gemeinsamen Ehewohnung ausziehen, sollten Sie sich mit einem Rechtsanwalt beraten lassen. Oftmals besteht bereits im Vorfeld der Ehescheidung die Möglichkeit, streitigen Auseinandersetzungen durch Verfassen einer sogenannten Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung aus dem Weg zu gehen. Auch Regelungen über den Verbleib gemeinsamer Kinder sollten bereits in diesem frühen Stadium getroffen werden. Dasselbe gilt für gemeinsam bewohnte Immobilien. Sofern eine Trennung noch nicht vollzogen ist, kann ich ein Wohnungszuweisungsverfahren einleiten.
Trennungsunterhalt
Mit der Trennung ist die Frage nach dem Trennungsunterhalt verbunden. Ich helfe Ihnen, Ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt durchsetzen zu können. Werden Sie dagegen mit einem Anspruch auf Trennungsunterhalt konfrontiert, unterstütze ich Sie, überzogene Forderungen Ihres Ex-Partners abzuwehren.
Nachehelicher Unterhalt
Beim nachehelichen Unterhalt geht es um eine der konfliktträchtigsten Aspekte einer Scheidung. Grundsätzlich ist nach der Scheidung jeder Ehepartner verpflichtet, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen (Erwerbsobliegenheit gem. § 1569 BGB). Ist ein Ehepartner nicht in der Lage sich selbst zu versorgen, hat er Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Die Unterhaltstatbestände (Kindesbetreuung, Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit) legen fest, ob ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht. Der bedürftige Ehegatte muss nachweisen, dass der Anspruch besteht. Demgegenüber muss der andere Ehegatte nur dann Unterhalt zahlen, wenn er leistungsfähig ist.
Versorgungsausgleich
Beim Versorgungsausgleich geht es um den Ausgleich der Rentenanwartschaften, die Sie und Ihr Ehegatte während der Ehe erworben haben. Das sind Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenkasse und Betriebsrenten. Der Versorgungsausgleich wird im Regelfall mit der Scheidung gerichtlich geregelt, es sei denn, der Versorgungsausgleich wurde wirksam durch Vertrag ausgeschlossen, Sie und Ihr Ehegatte sind ausländische Staatsbürger oder es handelt sich um eine Kurzehe. Das Familiengericht prüft bei dem Versorgungsausgleich die Höhe der erworbenen Rentenanwartschaften der Eheleute. Nach Klärung der erworbenen Rentenanwartschaften bestimmt das Familiengericht einen Termin zur Ehescheidung. Es bestehen jedoch auch die Möglichkeiten, den Versorgungsausgleich im Scheidungstermin auszuschließen. Auch hier helfe ich Ihnen bei der Lösung dieser Frage zum Familienrecht.
Zugewinnausgleich
Als Ehegatten lebt man in der Regel im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, da dies per se ist, wenn sich die Eheleute nicht durch einen Ehevertrag auf andere Güterstände einigen. Innerhalb eines Scheidungsverfahrens besteht dann die Möglichkeit, den Zugewinnausgleich durchzuführen.
Das Recht auf Kommunikation mit Kindern
Das Recht, mit Kindern zu kommunizieren, ist nicht gesetzlich geregelt und sollte normalerweise von den Eltern ausgehandelt werden. Bei Meinungsverschiedenheiten empfiehlt es sich, die Vormundschaftsbehörde zu kontaktieren. Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Angelegenheit vor dem Gericht am Wohnort des Kindes geklärt werden.
Teilung des Vermögens
Nach der Trennung muss eine Umgangsregelung gefunden werden. Als Fachanwältin für Familienrecht empfehle ich den Mandanten, sich bei dem Thema „Umgangsregelung“ außergerichtlich zu einigen.
Können sich die Eltern nicht einigen, wird die Umgangsregelung auf Antrag vom Familiengericht festgelegt. Das Gericht richtet sich hierzu an das Jugendamt, welches sich mit den Eltern austauscht und einen entsprechenden Bericht verfasst. Im Rahmen des Umgangsverfahrens werden sodann die Kinder persönlich angehört. Das Gericht ist hierbei verpflichtet, auch kleinere Kinder ab drei Jahren anzuhören. Ab dem 14. Lebensjahr können die Kinder im Gerichtstermin anwesend sein. Für die Kinder stellt dies oft eine hohe psychische Belastung dar. Gegebenenfalls muss ein kinderpsychologisches Gutachten eingeholt werden.
Eine klassische Umgangsregelung sieht dabei so aus: Die Kinder verbringen jedes zweite Wochenende mit dem anderen Elternteil und zusätzlich einen Nachmittag unter der Woche. Dazu kommt die halbe Ferienzeit. In den Sommerferien sind die Kinder dann jeweils drei Wochen bei der Mutter und ebenso lange bei dem Vater. Eventuell kann ein Wechselmodell angestrebt werden.
Ferner ist es erforderlich, die ursprünglich getroffene Umgangsregelung in regelmäßigen Abständen auf den Prüfstand zu stellen. Es muss geprüft werden, ob die Vereinbarung noch dem Alter, dem Entwicklungsstand und den Bedürfnissen der Kinder entsprechen.
Scheidungskosten
Die Kosten einer Scheidung in Deutschland hängen direkt davon ab, wie viel Sie und Ihr Ehepartner verdienen. Je höher das Einkommen ist, desto höher ist die Forderung. Die Anwalts- und Gerichtskosten werden nach der Höhe des Anspruchs berechnet.
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf staatliche Unterstützung für das Scheidungsverfahren.
Als Berechnungsgrundlage für die Scheidungskosten dient der sogenannte Verfahrenswert. Er ist nur eine Berechnungsgröße und muss nicht bezahlt werden. Den Verfahrenswert bestimmen u.a. das Nettoeinkommen der Beteiligten, Vermögenswerte, Anzahl der Kinder sowie die Durchführung eines Versorgungsausgleichs.
Häusliche Gewalt
Was Opfer von häuslicher Gewalt in Deutschland über ihre Rechte und ihren Schutz wissen sollten.
Laut offiziellen Statistiken hat mehr als ein Viertel der deutschen Frauen Gewalt in der Partnerschaft erlebt. In der Realität erleben jedoch mehr Frauen häusliche Gewalt, da sich nicht alle Frauen an Hilfsdienste oder die Polizei wenden.
In Deutschland werden die Opfer von Gewalt durch das Gesetz über gerichtliche Maßnahmen zum Schutz von Opfern von Gewalt und Belästigung geschützt. Es schützt nicht nur die Frauen, sondern auch andere Familienmitglieder und vor allem die Kinder. Und 2018 ist Deutschland dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beigetreten. Seitdem ist die Bekämpfung von Gewalt, der Schutz der Opfer und die Verhinderung von Gewalt Aufgabe des Staates.
In den Ländern der ehemaligen Sowjetunion ist es für Frauen viel schwieriger, sich bei häuslicher Gewalt zu wehren als in Deutschland. In Russland zum Beispiel wurde häusliche Gewalt vor einigen Jahren entkriminalisiert. Das heißt, wenn Verletzungen und Wunden in der Familie zugefügt wurden, wird der Täter bestenfalls mit einer Geldstrafe belegt, aber wenn die gleichen Verletzungen auf der Straße und sogar einem Fremden zugefügt werden, wird der Täter nach dem Strafgesetzbuch bestraft, d. h. härter.
Für Frauen aus der ehemaligen UdSSR ist es oft inakzeptabel, zur Polizei zu gehen oder Freunde und Bekannte um Hilfe zu bitten, denn das Opfer wird oft zum Objekt der Verurteilung: „Sie hat es selbst provoziert“, „Sie ist eine schlechte Hausfrau“, „Mein Mann ist desinteressiert“. Appelle an die Polizei führen oft ins Leere, und die Frauen hören von der Polizei: „Das ist Ihre Familienangelegenheit“, „Wenn sie Sie umbringen, dann kommen Sie wieder“. Von Hilfe bei psychischer Gewalt seitens staatlicher Stellen kann keine Rede sein. Dabei ist psychische Gewalt nicht weniger gefährlich als physische Gewalt: Sie kann zu Krankheit, Depression und sogar Selbstmord führen. Ganz zu schweigen davon, wie negativ sich eine verzweifelte Mutter auf ihre Kinder auswirkt.
In Deutschland ist das ganz anders. Hier gibt es mehr als 360 Zentren, die misshandelten Frauen helfen. Sie heißen „Frauenhäuser“. Es gibt eine Hotline in verschiedenen Sprachen, Hunderte von Beratungsstellen, psychologische Hilfe rund um die Uhr, und auch Kinder, die misshandelt wurden oder Zeugen von Gewalt waren, können Hilfe bekommen.
Was ist zu tun, wenn Sie körperlich und psychisch misshandelt werden?
Wenn Sie geschlagen werden, rufen Sie sofort die Polizei. Um später die Tatsache der Gewalt vor Gericht zu beweisen und Ihre Rechte zu schützen, brauchen Sie Polizeiberichte, medizinische Berichte, Zeugenaussagen von Nachbarn. Ich werde oft von Frauen angesprochen, die versuchen, die Tatsache der Gewalt ohne Beweise geltend zu machen, das funktioniert so nicht. Sammeln Sie zusätzlich zu den Dokumenten, die ich oben beschrieben habe, Zeugenaussagen, Fotos und andere Beweise.
Maßnahmen gegen den Gewalttäter
Wenn Sie sofort die Polizei rufen, kann dem Täter eine sogenannte Schutzanordnung zugestellt werden. Diese verbietet es dem Täter, sich dem Opfer oder der Wohnung bis zu einer bestimmten Entfernung zu nähern und zu telefonieren. Trotzdem ist der Täter verpflichtet, weiterhin Miete und Nebenkosten zu zahlen und die Familie finanziell zu unterstützen.
Verfahrensdauer
In der ersten Phase informiert der Anwalt über die möglichen Schritte zum Schutz Ihrer Rechte, hilft bei der Sammlung von Beweisen und reicht gegebenenfalls einen Antrag bei Gericht ein. Der Anwalt wird die besten Lösungen vorschlagen, die Höhe des Schadens bestimmen und eine Entschädigung für den materiellen und moralischen Schaden fordern.
Oft gibt es Situationen, die unlösbar erscheinen, z. B. in einer Familie mit mehreren kleinen Kindern, der Ehemann und die Ehefrau haben ein gemeinsames Geschäft, die Ehefrau lebt in dem Haus, das dem Ehemann gehört, und es scheint keinen Ausweg zu geben. Es sollte jedoch daran erinnert werden, dass das deutsche Recht auf der Seite der Kinder und der Gewaltopfer steht, und die Aufgabe des Anwalts besteht darin, dafür zu sorgen, dass das Gewaltopfer mit möglichst geringen Verlusten aus dieser Situation herauskommt und in der Lage ist, für sich und seine Kinder in Zukunft ein friedliches und würdiges Leben zu gewährleisten.
Beratung auf Deutsch
Konsultation auf Russisch