Ehemann verschwieg HIV und Hepatitis: Muss man das Trennungsjahr abwarten?
In meiner Praxis gab es einen Fall, in dem ein Ehemann seiner Frau verschwiegen hatte, dass er mit HIV und Hepatitis infiziert war. Die Ehefrau wusste nichts von seinen Erkrankungen und war dadurch einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Gegen den Ehemann wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Im Scheidungsverfahren erkannte das Familiengericht einen Härtefall an. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass es für die Ehefrau unzumutbar war, bis zum Ablauf des Trennungsjahres formal an der Ehe festgehalten zu werden. Die Ehe wurde deshalb vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden.
Was das Gesetz sagt
Nach § 1565 Abs. 2 BGB kann die Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Die Diagnose allein reicht nicht für eine sofortige Scheidung
Die Diagnose allein begründet allerdings noch keinen automatischen Anspruch auf eine sofortige Scheidung. Das Gericht prüft die konkreten Umstände: Wusste der Ehegatte von der Erkrankung? Wann hat er von der Diagnose erfahren? Hat er seine Frau informiert? Gab es ungeschützten Geschlechtsverkehr und bestand ein reales Ansteckungsrisiko? Besonders wichtig ist, ob die Erkrankung bewusst verschwiegen wurde und ob der andere Ehegatte einer ernsthaften Gesundheitsgefahr ausgesetzt war.
Welche Beweise Sie sichern sollten
In solchen Fällen sollten Beweise sorgfältig gesichert werden: ärztliche Unterlagen und Testergebnisse, Korrespondenz und Nachrichten, Belege dafür, dass der Ehegatte von seiner Erkrankung wusste, sowie Unterlagen von Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Strafverfahren und Scheidungsverfahren sind getrennte Verfahren. Die Ergebnisse des Strafverfahrens können für die Beurteilung durch das Familiengericht aber von Bedeutung sein.
Das Wichtigste
Das Trennungsjahr ist in Deutschland die Regel, aber kein absolutes Hindernis für eine sofortige Scheidung. Hat ein Ehegatte eine gefährliche Infektionskrankheit bewusst verschwiegen und den anderen einem realen Ansteckungsrisiko ausgesetzt, kommt eine Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres in Betracht. In dem von mir geführten Verfahren hat das Gericht eine unzumutbare Härte bejaht und die Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden.
Was Sie in einer solchen Situation tun sollten
Suchen Sie zuerst einen Arzt auf und lassen Sie die notwendigen Untersuchungen durchführen. Sichern Sie gleichzeitig Beweise und lassen Sie sich von einer Anwältin oder einem Anwalt für Familien- und Strafrecht beraten.
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Wenn Sie sich vor Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir prüfen, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen einer Härtefallscheidung vorliegen.
