Anwalt mit Stift ueber Antragsunterlagen – Verfahrenskostenhilfe fuer im Ausland lebende Mandanten

Wer trägt die Verfahrenskosten, wenn Sie im Ausland leben?

Wussten Sie, dass Sie auch mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands staatliche Unterstützung für ein familiengerichtliches Verfahren erhalten können?

Als Rechtsanwältin für Familienrecht in Deutschland vertrete ich regelmäßig Mandantinnen und Mandanten, die dauerhaft im Ausland leben. Sehr häufig sind das Eltern oder Ehegatten, die ihre Rechte vor einem deutschen Familiengericht durchsetzen müssen.

Es geht dabei um Verfahren wie:

  • Scheidung;
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind;
  • elterliche Sorge;
  • Umgangsrecht;
  • Unterhalt und andere familienrechtliche Streitigkeiten.

Verfahrenskostenhilfe auch bei Wohnsitz im Ausland

Viele gehen davon aus, dass sie die Verfahrenskosten selbst tragen müssen, wenn sie außerhalb Deutschlands leben. Das ist jedoch nicht immer der Fall.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden – eine staatliche Unterstützung, mit der sich die Verfahrenskosten erheblich senken oder vollständig abdecken lassen.

Zwei Voraussetzungen

  • Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben es Ihnen nicht, die Verfahrenskosten selbst zu tragen.
  • Ihre Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg.

Welche Unterlagen Sie bei Wohnsitz im Ausland benötigen

Wenn Sie im Ausland leben, müssen Sie Ihre finanziellen Verhältnisse belegen: Angaben zu Einkommen, Ausgaben, Bankkonten, Vermögen und bestehenden Verbindlichkeiten. In der Regel sind diese Unterlagen mit einer Übersetzung ins Deutsche vorzulegen.

Wie ich Sie unterstütze

In meiner Praxis vertrete ich Mandanten nicht nur vor deutschen Familiengerichten, sondern begleite auch das Verfahren zur Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe: Ich prüfe die Voraussetzungen, helfe beim Zusammenstellen der Unterlagen, bereite den Antrag vor und reiche ihn bei Gericht ein.

Lesen Sie auch: Scheidung mit Verfahrenskostenhilfe (VKH) und Scheidung in Deutschland, wenn der Ehepartner im Ausland lebt.

Wenn Sie im Ausland leben und ein familiengerichtliches Verfahren in Deutschland bevorsteht, nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir prüfen Ihren Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe und bereiten den Antrag vor.