Scheidung mit Verfahrenskostenhilfe (VKH)
In Deutschland besteht die Möglichkeit, sich auch ohne eigene finanzielle Mittel scheiden zu lassen — mithilfe der Verfahrenskostenhilfe (VKH). Ein geringes Einkommen sollte heute kein Hindernis mehr für eine Scheidung darstellen.
1. Was ist Verfahrenskostenhilfe (VKH)?
Verfahrenskostenhilfe (VKH) gemäß §§ 114 ff. ZPO ist eine staatliche Unterstützung, die die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise übernimmt, wenn eine Partei diese nicht selbst tragen kann. Bei Bewilligung von VKH werden Sie entweder vollständig von den Kosten befreit oder zahlen diese in Form von monatlichen, zinsfreien Raten zurück.
2. Voraussetzungen für VKH
Geringes Einkommen und/oder bestehende Verbindlichkeiten. Zur Beantragung müssen Sie dem Gericht Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen (amtliches VKH-Formular gemäß § 117 Abs. 2 ZPO).
3. Wer kann VKH erhalten?
Verfahrenskostenhilfe können nicht nur deutsche Staatsangehörige erhalten, sondern auch ausländische Staatsangehörige — unabhängig davon, ob sie in Deutschland oder im Ausland leben (§ 114 ZPO).
4. Wichtige Hinweise
Vollständige Bewilligung: Sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten werden vom Staat übernommen. Ratenzahlung: Bei teilweiser Bewilligung können die Kosten in monatlichen, zinsfreien Raten beglichen werden. Verbessern sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb von vier Jahren, kann das Gericht eine nachträgliche Kostenbeteiligung anordnen (§ 120a ZPO). Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein einziger Rechtsanwalt — dies reduziert die Kosten erheblich.
