Scheidung, wenn sich der Partner im Ausland befindet

Scheidung in Deutschland, wenn der Ehepartner im Ausland lebt

Viele glauben, eine Scheidung in Deutschland mit einem Partner, der in einem anderen Land lebt, sei ein endlos langer und teurer Prozess. Tatsächlich sieht das deutsche Rechtssystem Mechanismen vor, die dieses Verfahren erheblich vereinfachen und vergünstigen.

Wer trägt die Kosten?

Wenn Sie und Ihr Partner über ein geringes Einkommen verfügen, kann Deutschland die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren vollständig übernehmen (Verfahrenskostenhilfe — VKH).

Wichtig: Dies gilt nicht nur für Sie, sondern auch für Ihren Ehepartner im Ausland!

Was wird benötigt? Dokumente, die das niedrige Einkommen beider Partner belegen.

Kosten: Im Durchschnitt beträgt das Anwaltshonorar für eine solche Scheidung etwa 750 €.

Wie geht es schneller (in wenigen Monaten)?

Die größte Verzögerung bei einer internationalen Scheidung ist der Postversand von Dokumenten ins Ausland. Um den Prozess zu beschleunigen:

  • Beauftragen Sie einen zweiten Anwalt in Deutschland für Ihren Ehepartner.
  • Der Anwalt bestätigt im Namen Ihres im Ausland lebenden Partners die Zustimmung zur Scheidung und reicht die erforderlichen Unterlagen beim Gericht ein.
  • Das befreit das Gericht von der Notwendigkeit einer offiziellen „internationalen Zustellung“, und das Verfahren wird in kürzester Zeit abgeschlossen.

Was tun, wenn der Aufenthaltsort des Ehepartners unbekannt ist?

Wenn Sie nicht wissen, wo sich Ihr Partner aufhält, ist eine Scheidung durch öffentliche Zustellung möglich. Doch allein die Aussage „Ich kenne die Adresse nicht“ reicht dem Gericht nicht aus.

Ihr Aktionsplan (Nachweise für das Gericht):

Offizielle Anfragen:

  • Melderegister: Auskunft über die letzte Anmeldung
  • Botschaft: Anfrage zum Aufenthaltsort des Staatsangehörigen
  • Ausländerbehörde: Prüfung, ob die Person das Land verlassen hat

Persönliche Nachforschungen:

  • Screenshots von Korrespondenz mit Verwandten und Freunden („Wir wissen nicht, wo er ist“)
  • Bestätigung des letzten Arbeitgebers
  • Screenshots verlassener Social-Media-Profile

Postalische Überprüfung:

  • Senden Sie ein Einschreiben an die letzte bekannte Adresse
  • Ein zurückgekommener Umschlag ist ebenfalls ein Beweis

Letzter Schritt — die eidesstattliche Versicherung

Ihr Anwalt stellt den Antrag und Ihre eidesstattliche Versicherung. Darin listen Sie Punkt für Punkt auf: wann und wo Sie den Ehepartner zuletzt gesehen haben; welche Anfragen Sie gestellt haben (mit Kopien der Bescheinigungen und Antworten); und bestätigen, dass Sie derzeit keine Möglichkeit haben, ihn zu kontaktieren.

Ergebnis

Das Gericht fällt das Scheidungsurteil ohne Beteiligung der anderen Partei. Das Verfahren ist realistisch, wenn man es systematisch angeht.