Mutter mit kleinem Kind und Koffer am Flughafen – Auslandsreise des Kindes ohne Zustimmung des anderen Elternteils

Darf ein Elternteil dem Kind die Auslandsreise verbieten?

Nicht jeder gewonnene Fall findet über den Gerichtssaal hinaus Beachtung. Umso wertvoller ist es, wenn die Entscheidung im Verfahren der eigenen Mandantin später vom Oberlandesgericht selbst als für die Rechtsprechung bedeutsam veröffentlicht wird.

Genau so war es in einem Verfahren, das ich als Vertreterin der Kindesmutter geführt habe.

Der Fall

Nach der Trennung der Eltern lebte der zweijährige Junge bei seiner Mutter. Sie wollte die Weihnachtsfeiertage gemeinsam mit ihrem Sohn bei ihrer Familie in Osteuropa verbringen, wo die Großmutter des Kindes und seine ältere Halbschwester leben. Der Vater verweigerte seine Zustimmung zur Ausreise des Kindes aus Deutschland.

Auf den ersten Blick wirken solche Streitigkeiten wie eine gewöhnliche Meinungsverschiedenheit zwischen Eltern. Rechtlich war die Frage jedoch deutlich komplexer.

Alltagsangelegenheit oder Angelegenheit von erheblicher Bedeutung?

Nach deutschem Familienrecht darf der Elternteil, bei dem das Kind lebt, Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden. Eine Auslandsreise des Kindes kann unter den konkreten Umständen jedoch eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung sein, die der Zustimmung beider Eltern bedarf.

Genau diese Frage hatte das Gericht zu entscheiden.

Als Vertreterin der Mutter haben wir konsequent dargelegt, dass die Reise in diesem Fall dem Kindeswohl entspricht und für das Kind weit mehr bedeutet als ein gewöhnlicher Urlaub.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts

Das Oberlandesgericht folgte dieser Rechtsauffassung.

In seiner Entscheidung stellte das Gericht fest, dass das Kind enge familiäre und kulturelle Bindungen zum Herkunftsland der Mutter hat. Die Möglichkeit, die Beziehung zu Großmutter und älterer Schwester zu pflegen und Sprache und Kultur der eigenen Familie kennenzulernen, fördert die Entwicklung seiner Persönlichkeit und Identität.

Damit hat das Gericht einen sehr wichtigen Grundsatz betont: Das Recht des Kindes, seine Wurzeln zu kennen, familiäre Bindungen zu bewahren und eine eigene kulturelle Identität zu entwickeln, ist ein wesentlicher Bestandteil seines Wohls.

Unter diesen Umständen übertrug das Gericht der Mutter die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Reise und gestattete die Ausreise des Kindes aus Deutschland.

Warum diese Entscheidung besondere Beachtung verdient

Weil das Gericht erneut bestätigt hat: Bei familienrechtlichen Streitigkeiten haben nicht die Wünsche der Eltern Vorrang, sondern das Kindeswohl. Dieser Maßstab muss jeder gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegen.

Besonders erfreulich ist, dass das Pfälzische Oberlandesgericht diesen Fall später offiziell als für die Rechtsprechung im Bereich internationaler Familienbeziehungen bedeutsam veröffentlicht hat (Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 15.12.2025, Az. 2 UF 153/25).

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Wenn der andere Elternteil eine Auslandsreise Ihres Kindes blockiert oder Sie unsicher sind, ob seine Zustimmung erforderlich ist, nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir prüfen Ihre Situation und finden eine Lösung im Interesse des Kindes.