Fuellfederhalter auf Papier – Berliner Testament nach der Scheidung

Scheidung und Erbe: Was passiert mit dem Berliner Testament?

Viele Ehepaare in Deutschland errichten das sogenannte Berliner Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Es ist eine der beliebtesten Gestaltungen für Ehepaare: Zunächst erbt der überlebende Ehegatte, nach dessen Tod geht das Vermögen an die Kinder oder andere Erben über.

Nach einer Scheidung ändert sich die Lage jedoch grundlegend.

Was mit dem Testament nach der Scheidung geschieht

Nach Auflösung der Ehe sind die früheren Ehegatten keine gesetzlichen Erben mehr voneinander. Darüber hinaus sieht das deutsche Recht besondere Regeln für Testamente vor, die zugunsten des Ehegatten errichtet wurden. Das Gesetz geht davon aus, dass die meisten Menschen nach einer Scheidung den früheren Ehegatten nicht länger als Erben behalten wollen.

Deshalb werden letztwillige Verfügungen zugunsten des früheren Ehegatten mit der Scheidung in der Regel unwirksam. Das betrifft auch viele Regelungen des Berliner Testaments.

Wichtige Ausnahmen

Doch auch hier gibt es bedeutsame Ausnahmen. Ergibt sich aus dem Inhalt des Testaments, dass die Ehegatten die gegenseitigen Erbrechte bewusst auch für den Fall der Scheidung aufrechterhalten wollten, können einzelne Verfügungen weiterhin gelten.

Zudem kann die Rechtslage deutlich komplizierter sein, wenn:

  • ein Ehegatte während des laufenden Scheidungsverfahrens verstorben ist;
  • der Scheidungsantrag bereits gestellt, die gerichtliche Entscheidung aber noch nicht rechtskräftig war;
  • die Ehegatten tatsächlich seit Langem getrennt lebten, die Ehe rechtlich aber fortbestand;
  • die Scheidung im Ausland erfolgte, die Entscheidung des ausländischen Gerichts in Deutschland jedoch nicht anerkannt wurde.

Die nicht anerkannte Auslandsscheidung

Der letzte Fall kommt häufiger vor, als viele annehmen. Nach einer Scheidungsentscheidung in einem anderen Land halten die früheren Ehegatten die Angelegenheit nicht selten für endgültig erledigt. In etlichen Fällen entfaltet eine solche Scheidung für die deutschen Stellen jedoch erst nach dem Anerkennungsverfahren in Deutschland rechtliche Wirkung.

Das kann weitreichende Folgen haben – nicht nur für das Erbrecht, sondern auch für den Versorgungsausgleich, den Anspruch auf Witwenrente, vermögensrechtliche Ansprüche und weitere finanzielle Fragen.

Was nach der Scheidung zu prüfen ist

Nach der Scheidung sollte daher nicht nur die Auflösung der Ehe formal abgeschlossen, sondern auch jedes Dokument überprüft werden, das mit dem Familienstand zusammenhing: Testamente, Erbverträge, Vollmachten und Versorgungsanwartschaften.

Manchmal wird eine einzige vergessene Formulierung in einem alten Testament zur Ursache jahrelanger Erbstreitigkeiten.

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