Älteres Ehepaar hält sich an den Händen – Rechte des pflegenden Ehegatten bei Enterbung

Vom Ehepartner enterbt: Welche Rechte hat der Ehegatte, der ihn jahrelang gepflegt hat?

Was tun, wenn ein Ehegatte nach vielen Ehejahren erfährt, dass der andere ein Testament errichtet hat, in dem er überhaupt nicht vorkommt?

Besonders schmerzhaft ist eine solche Situation, wenn der übergangene Ehegatte sich jahrelang um den anderen gekümmert, ihn während seiner Krankheit gepflegt, zu Ärzten begleitet und faktisch den größten Teil der alltäglichen Aufgaben übernommen hat.

Dann stellen sich ganz natürlich Fragen: Habe ich nach dem Tod meines Ehepartners überhaupt noch Rechte? Was passiert mit unserem gemeinsamen Vermögen? Muss ich die Scheidung einreichen? Und was gilt, wenn mein Ehepartner an Demenz erkrankt ist?

Wenn ich nicht im Testament stehe – bekomme ich dann gar nichts?

Nein, nicht unbedingt. Nach deutschem Recht kann ein Ehegatte durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass er nach dem Tod des anderen ohne jegliche Ansprüche dasteht.

Der enterbte überlebende Ehegatte hat in der Regel einen Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Seine Höhe hängt insbesondere davon ab, ob Kinder oder andere Verwandte vorhanden sind, in welchem Güterstand die Ehegatten gelebt haben und was im Testament geregelt ist.

Darüber hinaus sind die güterrechtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Lebten die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, kann der enterbte Ehegatte in der Regel den Zugewinnausgleich und zusätzlich den sogenannten kleinen Pflichtteil verlangen (§ 1371 Abs. 2 BGB). Je nachdem, wie sich das Vermögen der Ehegatten während der Ehe entwickelt hat, kann es dabei um erhebliche Beträge gehen.

Man kann also nicht einfach auf das Testament schauen und sagen: „Ich bin nicht genannt, also bekomme ich nichts.“

Was ändert sich, wenn der Ehepartner an Demenz leidet?

In solchen Konstellationen gewinnt diese Frage besondere Bedeutung.

Die Diagnose „Demenz“ allein führt nicht dazu, dass ein früher errichtetes Testament automatisch unwirksam ist. Für die Wirksamkeit kommt es auf den Zustand des Erblassers genau im Zeitpunkt der Testamentserrichtung an.

Deshalb ist zu klären, wann das Testament errichtet wurde und wie es dem Ehepartner zu diesem Zeitpunkt ging.

Soll dagegen jetzt ein neues Testament errichtet werden – etwa um frühere Verfügungen zugunsten des Ehegatten zu ändern –, ist die Testierfähigkeit zu beachten. Nicht jede Gedächtnisschwäche bedeutet Testierunfähigkeit. Der Erblasser muss aber im Zeitpunkt der Errichtung die Bedeutung und die Tragweite seiner Erklärung verstehen können.

Bei Demenz lässt sich die Frage nach einem neuen Testament daher nicht durch eine bloße Unterschrift unter ein Dokument lösen.

Soll ich mich scheiden lassen, weil mein Ehepartner mich enterbt hat?

Das ist eine der wichtigsten Fragen in solchen Situationen. Die Scheidung sollte keine automatische Reaktion auf ein entdecktes Testament sein. Sie verändert die rechtliche und finanzielle Lage der Ehegatten grundlegend. Dabei geht es nicht nur um die Vermögensverhältnisse während der Ehe, sondern auch um die Rechte des Ehegatten im Todesfall des anderen.

Solange die Ehe besteht, kann der Ehegatte unter bestimmten Voraussetzungen ein Erbrecht, einen Pflichtteilsanspruch und weitere güterrechtliche Ansprüche haben.

Zudem kann dem überlebenden Ehegatten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Witwen- bzw. Witwerrente zustehen.

Nach rechtskräftiger Scheidung entfallen diese Rechte in der Regel. Mehr noch: Das Ehegattenerbrecht kann schon vor Abschluss der Scheidung entfallen – wenn zum Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen der Scheidung vorlagen und der Verstorbene die Scheidung selbst beantragt oder ihr zugestimmt hatte (§ 1933 BGB).

Gerade wenn ein Ehegatte älter oder pflegebedürftig ist und der andere ihn jahrelang gepflegt hat, sollte man daher vor einem Scheidungsantrag klären, welche Rechte in der Ehe bestehen und welche durch die Scheidung verloren gehen können.

Manchmal denkt man nach Entdeckung des Testaments: „Wenn er mich ohnehin nicht als Erben will, lasse ich mich lieber scheiden.“ Rechtlich bedeutet das aber nicht immer eine Verbesserung.

Spielt es eine Rolle, dass ich meinen Ehepartner jahrelang gepflegt habe?

Die Pflege des Ehepartners allein macht den pflegenden Ehegatten nicht automatisch zum Erben. Das heißt aber nicht, dass die Umstände der Pflege völlig bedeutungslos sind.

Bei der Beurteilung ist die gesamte familiäre und wirtschaftliche Geschichte zu berücksichtigen: Dauer der Ehe, Gesundheitszustand der Ehegatten, Einkommen, Vermögen, Bankkonten, Kinder, Güterstand, Inhalt des Testaments und weitere Umstände. Besonders wichtig ist das, wenn ein Ehegatte viele Jahre der Pflege des anderen gewidmet hat und dadurch wirtschaftlich von ihm abhängig geworden ist.

Sollte ich ein eigenes Bankkonto eröffnen?

Nutzen die Ehegatten nur ein gemeinsames Konto, kann es sinnvoll sein, zusätzlich ein eigenes Konto zu eröffnen. Praktisch wichtig ist das vor allem, wenn ein Ehegatte finanziell vom anderen abhängig ist und keinen eigenständigen Zugriff auf Geld hat.

Ein gemeinsames Konto bedeutet allerdings nicht automatisch, dass das gesamte Guthaben beiden Ehegatten zu gleichen Teilen zusteht. Im Einzelfall ist zu klären, wem das Geld gehört und woher es stammt.

Was tun, wenn Sie von einem Testament erfahren haben?

Vor allem: keine übereilten Entscheidungen. Reichen Sie nicht allein wegen des entdeckten Testaments sofort die Scheidung ein, und gehen Sie nicht davon aus, dass alle Rechte bereits verloren sind. Zunächst sollten Sie Unterlagen sammeln und sich einen Überblick verschaffen:

  • Heiratsurkunde;
  • Testament oder Erbvertrag;
  • Unterlagen zu Immobilien und sonstigem Vermögen;
  • Informationen zu Bankkonten;
  • Angaben zu Kindern;
  • gegebenenfalls ärztliche Unterlagen, die für den Zustand des Ehepartners bei Errichtung des Testaments von Bedeutung sein können.

Danach lässt sich beurteilen, welche Ansprüche tatsächlich bestehen und welche Folgen eine mögliche Scheidung hätte.

Das Wichtigste in Kürze

Dass Sie nicht im Testament stehen, heißt nicht, dass Sie keine Rechte haben. Demenz macht ein Testament nicht automatisch unwirksam. Und eine Scheidung ist nach Entdeckung eines Testaments nicht immer die richtige Entscheidung. Gerade wenn ein Ehegatte den anderen jahrelang gepflegt hat, sollten vor einer Scheidung nicht nur die emotionale Seite, sondern auch die erbrechtlichen, familienrechtlichen und finanziellen Folgen sorgfältig geprüft werden.

Manchmal lautet die wichtigste Frage nicht „Warum wurde ich enterbt?“, sondern „Welche Rechte habe ich jetzt – und was passiert mit ihnen, wenn ich mich scheiden lasse?“

Genau diese Fragen sollten Sie klären, bevor Sie eine Entscheidung treffen, die sich nicht mehr ohne Weiteres rückgängig machen lässt.

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Wenn Sie erfahren haben, dass Ihr Ehepartner Sie im Testament übergangen hat, oder über eine Scheidung nachdenken, nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir prüfen Ihre Rechte und die Folgen jedes Schrittes, bevor Sie sich entscheiden.