Die Top-9-Irrtümer über die Scheidung in Deutschland
Rund um die Scheidung in Deutschland kursieren viele Mythen. Im Folgenden die neun häufigsten Irrtümer – und wie es wirklich ist.
1. „Wir wohnen in derselben Wohnung, also hat das Trennungsjahr noch nicht begonnen“
Ein Mythos! Sie müssen nicht in verschiedene Städte ziehen und Geld für eine zweite Wohnung ausgeben. Den offiziellen Countdown bis zur Scheidung können Sie auch unter einem Dach in Gang setzen.
Die Grundregel: die vollständige Trennung von Tisch und Bett. Sie müssen in getrennten Zimmern schlafen, getrennte Kassen führen, nicht füreinander kochen und nicht die Wäsche des anderen waschen. Aber Achtung: Diese Tatsache müssen Sie dem Gericht gegenüber rechtlich nachweisen können, sonst verzögert sich die Scheidung um ein weiteres Jahr. Deshalb ist ein Scheidungsantrag, wenn Sie noch nicht räumlich getrennt sind, nur möglich, wenn beide Ehegatten die Scheidung wünschen.
2. „Warum draufzahlen? Wir nehmen einen Anwalt für uns beide!“
Ein rechtlich unmöglicher Trick. In Deutschland darf ein Anwalt von Gesetzes wegen nur die Interessen einer Seite vertreten. Ja, wenn Sie überhaupt keinen Streit haben, kann der andere Ehegatte einfach ohne eigenen Anwalt zustimmen (und das spart Geld). Aber wenn Ihr „Fast-Ex“ einen Anwalt beauftragt hat und Sie sparen wollen, geraten Sie automatisch in eine schwache Position. Dieser Anwalt verteidigt nur die Interessen seines Mandanten, keinesfalls Ihre gemeinsamen.
3. „Meine Rente bleibt bei mir, ich habe schließlich selbst gearbeitet!“
Weit gefehlt. Das Gericht in Deutschland leitet automatisch das Verfahren des Versorgungsausgleichs ein. Alles, was beide Ehegatten während der Ehe in Rentenkassen angespart haben, wird zusammengerechnet und exakt zur Hälfte geteilt.
Wenn Sie in Vollzeit gearbeitet haben und Ihr Partner zu Hause war oder nur einen Minijob hatte, dann wissen Sie: Sie haben gerade Ihre künftige deutsche Rente mit ihm geteilt. Lässt sich das vermeiden? Ja, aber nur durch einen sauber gestalteten Ehevertrag oder eine notarielle Vereinbarung vor Beginn des Verfahrens.
Ausnahme von der Regel: Sind beide Ehegatten Ausländer oder war die Ehe kurz (weniger als 3 Jahre), werden die Rentenanteile nicht automatisch geteilt. Das Gericht leitet dieses Verfahren nur dann ein, wenn einer der Ehegatten einen entsprechenden Antrag stellt.
4. „Scheidung ist nur etwas für Reiche, ich habe kein Geld für das Gericht“
Der Staat kann für Sie zahlen. Ist Ihr Einkommen derzeit gering (etwa weil Sie mit einem Kind allein dastehen, Ihre Arbeit verloren haben oder Sozialleistungen beziehen), haben Sie Anspruch auf staatliche Hilfe – die Verfahrenskostenhilfe (VKH). In diesem Fall übernimmt der Staat ganz oder teilweise die Anwaltskosten und die Gerichtsgebühren.
5. „Wir haben in der Ukraine/Kasachstan/Russland geheiratet, ein deutsches Gericht scheidet uns nicht“
Und ob es das tut! Liegt Ihr ständiger Lebensmittelpunkt jetzt in Deutschland, findet das Verfahren hier statt, vor dem deutschen Familiengericht. Deutsche Gerichte kommen mit der Auflösung ausländischer Ehen bestens zurecht, selbst wenn Ihr Ehegatte im Ausland lebt und nie in Deutschland war. Und damit diese Scheidung in Ihrem Heimatland anerkannt wird, brauchen Sie lediglich eine Apostille (kostet rund 25 Euro) und eine beglaubigte Übersetzung des Gerichtsbeschlusses.
6. „Das Gericht teilt schon alles gerecht auf“
Viele glauben, der deutsche Richter regle bei der Scheidung automatisch, wer das Auto bekommt, wie die Immobilie geteilt wird und wer wem Unterhalt zahlen muss. Das ist ein großer Irrtum!
In Deutschland tut das Gericht standardmäßig nur zwei Dinge: Es scheidet die Ehe und teilt die Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich). Das war’s!
Die harte Realität: Fragen der Vermögensaufteilung (Zugewinnausgleich) und der Unterhaltszahlungen (Trennungsunterhalt, Geschiedenenunterhalt) prüft das Gericht von sich aus überhaupt nicht.
Um das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen, Aktien oder Immobilien zu teilen, muss einer der Ehegatten über einen Anwalt einen gesonderten offiziellen Antrag stellen. Tun Sie das nicht, scheidet das Gericht Sie einfach. Ohne aktives Handeln Ihrerseits schützt das Gericht Ihren Geldbeutel nicht.
7. „Sorgerecht und Kindesunterhalt regeln sich bei der Scheidung automatisch“
Nein, das sind eigene Verfahren. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt in der Regel automatisch bei beiden Eltern. Wer nicht ständig mit dem Kind zusammenlebt, muss Unterhalt strikt nach der „Düsseldorfer Tabelle“ zahlen – und zwar auch über das 18. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind weiter zur Schule geht oder studiert. Aber denken Sie daran: Unterhaltsfragen werden im Scheidungsverfahren selbst nicht geklärt. Können Sie sich nicht gütlich einigen, muss Ihr Anwalt ein gesondertes gerichtliches Unterhaltsverfahren einleiten.
8. „Die Steuerklasse muss man erst nach dem offiziellen Scheidungsbeschluss ändern“
Die größte finanzielle Falle. Das Finanzamt interessiert nicht das Datum des Scheidungsstempels, sondern das Datum Ihrer tatsächlichen Trennung. Sobald Sie getrennt leben (auch in derselben Wohnung), haben Sie streng genommen Zeit bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres. Ab dem 1. Januar des Folgejahres stuft der Staat Sie zwangsweise in die ungünstige Steuerklasse 1 ein (oder Klasse 2 für Alleinerziehende). Die Trennung dem Finanzamt zu melden, ist Ihre Pflicht – sonst müssen Sie später hohe Beträge für die „unrechtmäßige“ Nutzung der Familiensteuerklassen an den Staat zurückzahlen.
9. „Der Beschluss ist ergangen – also sind wir sofort offiziell geschieden“
Weit gefehlt. Ist in der Gerichtsverhandlung nur ein Anwalt anwesend (auf Seiten der antragstellenden Person), wird der Scheidungsbeschluss nicht sofort rechtskräftig. Das Gericht stellt ein Dokument aus, danach beginnt die obligatorische einmonatige Beschwerdefrist. Erst nach Ablauf dieses Monats (plus der Zeit für die bürokratische Übersendung der Unterlagen) wird die Scheidung endgültig.
Wie wird man am selben Tag frei (Rechtskraft)? Das sofortige Wirksamwerden des Beschlusses ist nur möglich, wenn beide Ehegatten anwaltlich vertreten sind. In diesem Fall erklären die Anwälte direkt im Gerichtssaal den Rechtsmittelverzicht. Die Scheidung wird noch am Gerichtstag endgültig. Das ist entscheidend, wenn Sie es eilig haben (etwa weil Sie eine neue Ehe, einen Dokumentenwechsel oder dringende finanzielle Geschäfte planen).
