Mutter und Kind schauen gemeinsam aus dem Fenster – Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht nach der Trennung

Darf mein Ex-Partner das wirklich? 8 Fragen zu Kindern nach der Trennung

Nach einer Trennung höre ich von Eltern immer wieder ähnliche Fragen: „Darf er das überhaupt?“ Hier sind die acht häufigsten davon mit kurzen Antworten.

1. Darf ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen mit dem Kind in eine andere Stadt oder ins Ausland ziehen?

Nein. Haben beide Eltern das Sorgerecht und beeinträchtigt der Umzug den Umgang des anderen Elternteils mit dem Kind erheblich, ist dessen Zustimmung oder eine gerichtliche Entscheidung erforderlich. Besonders wichtig ist, wohin der Umzug geplant ist und wie er sich auf den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil auswirkt.

2. Darf der Vater das Kind einfach von der Schule abholen, wenn die Eltern getrennt leben?

Das Getrenntleben allein bedeutet nicht, dass ein Elternteil automatisch das Sorgerecht verliert. Gibt es jedoch eine konkrete gerichtliche Entscheidung, eine Vereinbarung der Eltern oder besondere Umstände, kann die Lage anders sein. Die Übergabe des Kindes muss deshalb bestehende Absprachen und gerichtliche Entscheidungen berücksichtigen.

3. Was tun, wenn das Kind nicht mehr zum anderen Elternteil will?

Der Wunsch des Kindes allein berechtigt einen Elternteil nicht, den Umgang eigenmächtig zu beenden. Die Meinung des Kindes hat jedoch Gewicht, insbesondere je nach Alter und Reife. Die Gründe der Weigerung müssen geklärt werden. In Konfliktsituationen kann die Beteiligung des Jugendamtes oder des Familiengerichts notwendig sein.

4. Darf ich dem Kind den Umgang mit dem anderen Elternteil verbieten?

In der Regel nein. Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, und die Eltern sind verpflichtet, diesen Umgang zu ermöglichen. Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangs ist nur aus schwerwiegenden Gründen möglich, etwa wenn der Kontakt das Kind gefährdet. In solchen Fällen wenden Sie sich am besten an das Jugendamt oder lassen sich anwaltlich beraten. Wird Ihnen der Kontakt zu Ihrem Kind verweigert, kann das Familiengericht entscheiden.

5. Muss ich meinem Ex-Partner meine neue Adresse mitteilen?

Das hängt stark von der konkreten Situation ab. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge und bestehendem Umgangsrecht können der Wohnort des Kindes und die Möglichkeit, den Umgang wahrzunehmen, rechtlich von Bedeutung sein. Nicht jede Änderung der eigenen Adresse bedeutet jedoch automatisch eine Pflicht, sie dem Ex-Partner mitzuteilen. In strittigen Fällen sind das Kindeswohl und die konkreten Umstände maßgeblich. Bei häuslicher Gewalt besteht in Deutschland die Möglichkeit einer Auskunftssperre für die neue Adresse. Die Kommunikation über die gemeinsamen Kinder kann dann über das Jugendamt laufen.

6. Wer entscheidet, welche Schule das Kind besucht?

Üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus, werden wichtige Entscheidungen zur Bildung des Kindes in der Regel gemeinsam getroffen. Kommt keine Einigung zustande, kann ein Elternteil unter bestimmten Voraussetzungen beim Familiengericht beantragen, ihm die Entscheidungsbefugnis für diese konkrete Frage zu übertragen.

7. Darf der andere Elternteil ohne meine Zustimmung Fotos des Kindes auf Facebook oder Instagram veröffentlichen?

Nicht immer. Die Veröffentlichung eines Kinderfotos im Internet berührt nicht nur das Sorgerecht, sondern auch das Recht des Kindes am eigenen Bild und seine Privatsphäre. Bei gemeinsamer Sorge ist die Veröffentlichung von Fotos des Kindes in der Regel zwischen den Eltern abzustimmen.

8. Was tun, wenn ein Elternteil den Kontakt zum Kind plötzlich vollständig abbricht?

Zunächst sollte der Grund geklärt werden. Manchmal hängt der Kontaktabbruch mit dem Konflikt zwischen den Eltern zusammen, manchmal mit ernsten Umständen. Die Eltern müssen in erster Linie das Wohl des Kindes im Blick behalten. Je nach Situation können Sie sich an das Jugendamt, an eine Anwältin für Familienrecht oder an das Familiengericht wenden.

Wichtig: Im Familienrecht lässt sich fast nie anhand eines einzigen Umstands die richtige Antwort geben. Es kommt auf das Alter des Kindes, gemeinsame oder alleinige Sorge, bestehende gerichtliche Entscheidungen, das Verhältnis der Eltern zueinander und die konkreten Umstände des Einzelfalls an.

Lesen Sie auch: Darf ein Elternteil dem Kind die Auslandsreise verbieten? und Umzug mit dem Kind in eine andere Stadt: Wann ist eine Gerichtsentscheidung nötig?.

Wenn Ihre Situation nicht in eine kurze Antwort passt, nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir prüfen genau Ihren Fall.