Kinderhand haelt die Hand eines Erwachsenen – Kontakt zum Kind nach der Inobhutnahme

Das Jugendamt hat das Kind in Obhut genommen. Was können Eltern tun?

Nimmt das Jugendamt ein Kind aus der Familie, stehen die Eltern oft unter Schock. Angst, Ratlosigkeit und das Gefühl völliger Ohnmacht sind die Folge. Wichtig ist jedoch: Eine Inobhutnahme bedeutet nicht automatisch, dass die Eltern alle Rechte verloren haben oder dass das Kind nicht in die Familie zurückkehren kann.

1. Widersprechen Sie der Inobhutnahme, wenn Sie nicht einverstanden sind

Wenn Sie der Inobhutnahme widersprechen, sollten Sie das dem Jugendamt klar und möglichst schriftlich mitteilen. Je nach Situation muss das Jugendamt das Kind dann entweder an die Eltern zurückgeben oder das Familiengericht anrufen.

2. Fordern Sie Umgang mit Ihrem Kind

Eine Inobhutnahme bedeutet nicht automatisch das Ende des Kontakts zwischen Eltern und Kind. Nach § 1684 BGB haben Eltern das Recht und die Pflicht zum Umgang mit ihrem Kind. Fordern Sie deshalb so schnell wie möglich schriftlich regelmäßigen Umgang. Verweigert das Jugendamt den Kontakt oder verzögert es die Entscheidung ohne Grund, kann die Frage dem Familiengericht vorgelegt werden.

3. Belassen Sie es nicht bei „Das stimmt alles nicht“

Erhebt das Jugendamt Vorwürfe gegen die Eltern, ist es wichtig, darauf konkret und sachlich zu antworten. Legen Sie Unterlagen vor – ärztliche Bescheinigungen, Informationen der Schule, Nachweise über Behandlungen und andere Belege. Besteht ein Problem tatsächlich, erläutern Sie, welche Schritte Sie bereits unternehmen, um es zu lösen. Für das Gericht zählt nicht nur das Bestreiten der Vorwürfe, sondern vor allem, dass die Eltern bereit sind, die Sicherheit und das Wohl des Kindes zu gewährleisten.

4. Arbeiten Sie mit dem Jugendamt zusammen

Das ist vielleicht einer der wichtigsten Ratschläge. Bleiben Sie ruhig und freundlich im Ton. Beantworten Sie Anfragen des Jugendamtes, nehmen Sie vereinbarte Termine wahr und halten Sie getroffene Absprachen ein. Wird Ihnen Hilfe angeboten – etwa Sozialpädagogische Familienhilfe, ein Erziehungsbeistand oder andere Hilfen zur Erziehung –, überlegen Sie, ob diese Unterstützung Ihrer Familie nützen kann.

Das bedeutet nicht, dass Sie allem zustimmen müssen, was das Jugendamt sagt oder tut. Sie dürfen widersprechen, Fragen stellen, Ihre Position vertreten und Ihre Rechte wahrnehmen. Offener Konflikt, Aggression, Beleidigungen und eine völlige Verweigerung der Zusammenarbeit verbessern die Situation jedoch in der Regel nicht. Zeigen Sie, dass Ihnen in erster Linie das Wohl Ihres Kindes wichtig ist und dass Sie bereit sind, konstruktiv an bestehenden Problemen zu arbeiten.

5. Die Herausnahme des Kindes muss das letzte Mittel sein

Lässt sich die vermutete Gefährdung des Kindeswohls mit milderen Mitteln abwenden, sind alternative Maßnahmen zu prüfen. Je nach Situation kommen in Betracht:

  • sozialpädagogische Unterstützung der Familie;
  • ein Erziehungsbeistand;
  • Sozialpädagogische Familienhilfe;
  • andere Hilfen zur Erziehung;
  • Begleitung der Familie durch Fachkräfte;
  • vorübergehende Unterbringung von Mutter und Kind in einer Einrichtung;
  • weitere unterstützende Maßnahmen.

Die Trennung des Kindes von den Eltern ist ein schwerer Eingriff in das Familienleben und darf nicht automatisch als einzige Lösung betrachtet werden.

6. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen

Gehen Sie mit allen Dokumenten des Jugendamtes und des Familiengerichts sorgfältig um. Wenn Sie den Inhalt eines Dokuments oder die Folgen Ihrer Unterschrift nicht verstehen, unterschreiben Sie erst nach anwaltlicher Beratung. Bewahren Sie Kopien aller Dokumente, den Schriftverkehr und weitere Unterlagen mit Bezug zum Fall auf.

7. Verlieren Sie keine Zeit

Je länger das Kind von den Eltern getrennt ist, desto schwieriger wird es, die Situation später zu ändern. Hat das Jugendamt bereits in Ihre Familie eingegriffen, wurde Ihr Kind in Obhut genommen oder wurde Ihnen eine mögliche Herausnahme angekündigt, sollten Sie nicht monatelang abwarten.

Vor allem Kinder im Vorschulalter gewöhnen sich sehr schnell an eine neue sprachliche Umgebung. Lebt das Kind längere Zeit in einer deutschsprachigen Familie, Einrichtung oder Pflegefamilie und sprechen die Eltern selbst nicht ausreichend Deutsch, können schon nach wenigen Monaten erhebliche Verständigungsschwierigkeiten zwischen Eltern und Kind entstehen.

Das Kind beginnt nach und nach, Deutsch als Hauptsprache zu verwenden, während die Muttersprache in den Hintergrund tritt. Bei kleinen Kindern geschieht das besonders schnell. Außerdem gewöhnt sich das Kind an seine neue Umgebung, den Tagesablauf, die Betreuer oder Pflegeeltern. Es entstehen neue emotionale Bindungen.

Mit der Zeit kann die Rückkehr des Kindes in die Familie dadurch psychologisch schwieriger werden.

Manchmal erleben Eltern, dass das Kind selbst sagt, es wolle nicht nach Hause zurück. Das bedeutet nicht unbedingt, dass das Kind seine Eltern nicht liebt oder sie nicht mehr braucht. Es kann sich schlicht an die neue Umgebung gewöhnt haben und sie als seinen Alltag empfinden.

Gerade deshalb dürfen Eltern nach einer Inobhutnahme nicht abwarten. Je früher sie handeln, den Kontakt zum Kind halten, mit dem Jugendamt zusammenarbeiten und zugleich ihre Rechte wahrnehmen, desto größer sind die Chancen, die Bindung zum Kind zu erhalten und seine Rückkehr in die Familie zu erreichen.

Mein Rat an Eltern

Bleiben Sie ruhig und höflich und arbeiten Sie mit. Das Ziel darf nicht sein, „das Jugendamt zu besiegen“.

Die Hauptaufgabe besteht darin zu zeigen, dass das Kind bei den Eltern sicher leben kann und dass die Eltern bereit sind, bestehende Probleme zu lösen. Und vor allem: Handeln Sie schnell. Hat das Jugendamt Ihr Kind in Obhut genommen oder droht eine Herausnahme, schieben Sie den Gang zur Anwältin nicht auf.

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Hat das Jugendamt Ihr Kind in Obhut genommen oder droht eine Herausnahme, nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen, richtig zu reagieren und Ihre Rechte vor dem Familiengericht zu wahren.