Scheidung und Geld

Was kostet eine Scheidung in Deutschland?

Viele glauben, eine Scheidung habe einen „festen Preis“ — doch tatsächlich hängen die Kosten einer Scheidung in Deutschland vom Einkommen der Eheleute und dem sogenannten Verfahrenswert ab.

Was ist der Verfahrenswert und wie wird er berechnet?

Grundlage für die Berechnung sämtlicher Kosten ist der Verfahrenswert. Er wird auf Basis des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens beider Eheleute ermittelt, multipliziert mit drei, zuzüglich möglicher Zuschläge — etwa für den Versorgungsausgleich. Je höher das Einkommen, desto höher der Verfahrenswert und entsprechend die Scheidungskosten.

Beispielberechnungen

Beispiel 1: Mindestscheidung mit Versorgungsausgleich

Sind beide Eheleute arbeitslos und beziehen Sozialleistungen, liegt der Verfahrenswert in der Regel bei etwa 4.000 €.

  • Anwaltsgebühren: 901,43 €
  • Gerichtskosten: 444 € (je 222 € pro Person)
  • Gesamtkosten pro Person: ca. 923,43 €

Beispiel 2: Mindestscheidung ohne Versorgungsausgleich

Wird die Scheidung ohne Versorgungsausgleich durchgeführt (z. B. bei kurzer Ehedauer oder ausländischen Staatsangehörigen), beträgt der Verfahrenswert ca. 3.000 €.

  • Anwaltsgebühren: 724,41 €
  • Gerichtskosten: 376,50 € (je 188,25 € pro Person)
  • Gesamtkosten pro Person: ca. 912 €

Beispiel 3: Beide Eheleute verdienen je 1.500 € netto

Verfahrenswert: 10.000 € (3.000 × 3 + 1.000 € für den Versorgungsausgleich)

  • Anwaltsgebühren: 1.963 €
  • Gerichtskosten: 849 € (je 424,50 € pro Person)
  • Gesamtkosten pro Person: 2.387,50 €

Beispiel 4: Beide Eheleute verdienen je 2.000 € netto

Verfahrenswert: 13.000 €

  • Anwaltsgebühren: 2.127,13 €
  • Gerichtskosten: 940,50 € (je 470,25 € pro Person)
  • Gesamtkosten pro Person: ca. 2.597,38 €

Bei höherem Einkommen können die Scheidungskosten erheblich steigen. Eine ungefähre Berechnung können Sie selbst durchführen — suchen Sie im Internet nach: „Rechtsanwalts- und Gerichtskosten berechnen“.

Wie lassen sich Scheidungskosten sparen?

Wenn die Eheleute über ein niedriges Einkommen verfügen, Sozialleistungen beziehen, Kinder erziehen oder Kredite bedienen, kann die Scheidung dank staatlicher Unterstützung — der Verfahrenskostenhilfe — deutlich günstiger werden. In diesem Fall übernimmt der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise.

Wichtig: Verbessert sich die finanzielle Situation nach der Scheidung (z. B. durch eine neue Arbeitsstelle oder höheres Einkommen), kann der Staat die zuvor übernommenen Kosten zurückfordern. In der Regel geschieht dies innerhalb von vier Jahren nach der Scheidung — unter Umständen kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Beachten Sie außerdem, dass Rechtsschutzversicherungen in der Regel keine Scheidungsverfahren abdecken. Daher empfiehlt es sich, vor der Antragstellung eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle möglichen Kosten im Voraus zu kennen.