Häusliche Gewalt in Deutschland: Droht der Entzug des Sorgerechts?
Seit dem 1. Februar 2018 gilt in Deutschland die Istanbul-Konvention — ein internationales Rechtsinstrument zum Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt. Ihre Bedeutung ist besonders groß in familienrechtlichen Streitigkeiten rund um Sorgerecht und Umgangsrecht.
Wichtig: Wenn die Mutter Opfer häuslicher Gewalt geworden ist, darf ihre Weigerung, den Kindern Kontakt zum gewalttätigen Vater zu ermöglichen, vom Gericht nicht als „unkooperatives Verhalten“ oder „mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit“ gewertet werden. Bei Anzeichen von Gewalt muss das Familiengericht zunächst prüfen, ob der Umgang mit dem Gewalttäter die Sicherheit der Mutter und der Kinder gefährdet.
In der Praxis führt dies häufig zu:
- Aussetzung des Umgangsrechts
- Anordnung von begleitetem Umgang
- In Ausnahmefällen: Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts
In einem Fall, den ich betreut habe, plante die Mutter nach der Trennung einen Umzug mit zwei minderjährigen Kindern nach Tadschikistan. Der Vater widersprach. Das Familiengericht hob das gemeinsame Sorgerecht auf und übertrug es der Mutter. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte: Bei der Entscheidung solcher Fragen müsse die Balance der Grundrechte aller Beteiligten berücksichtigt werden — jedoch mit Vorrang der Sicherheit des Gewaltopfers und der Kinder, wie es Artikel 31 der Istanbul-Konvention verlangt.
Die Rechte des gewalttätigen Elternteils dürfen nicht über das Recht des anderen Elternteils und der Kinder auf Sicherheit, Schutz und ein ruhiges Leben gestellt werden.
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen sich in einer solchen Situation befinden, ist es wichtig zu wissen: Das deutsche Recht steht auf der Seite des Opferschutzes.
Im Fall von Gewalt:
- Rufen Sie sofort die Polizei.
- Lassen Sie Verletzungen noch am selben Tag ärztlich dokumentieren.
- Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihre Rechte vor Gericht durchsetzen kann.
