Verkehrsunfall mit Verletzten in Deutschland: Endet das Strafverfahren immer vor Gericht?
Nach einem Verkehrsunfall stehen viele Menschen unter erheblichem Stress. Das gilt besonders dann, wenn bei dem Unfall jemand verletzt wurde und die Polizei mitteilt, dass ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 229 StGB eingeleitet worden ist.
Häufig wird angenommen, ein solches Strafverfahren ende zwangsläufig mit einer Hauptverhandlung, einer Vorstrafe oder sogar mit dem Entzug der Fahrerlaubnis. Das ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum.
Nicht jedes Verfahren endet vor Gericht
Tatsächlich kommt längst nicht jedes Strafverfahren zur Hauptverhandlung. Die Staatsanwaltschaft prüft nicht selten, ob das Verfahren ohne Gerichtstermin abgeschlossen werden kann – etwa dann, wenn der Fahrer:
- nicht vorbestraft ist;
- nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand;
- mit den Ermittlungsbehörden kooperiert;
- aufrichtiges Bedauern zeigt;
- und der entstandene Schaden von der Versicherung reguliert wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Strafverfahren eingestellt werden, beispielsweise nach der Erfüllung bestimmter Auflagen – unter anderem nach Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung oder an die Staatskasse.
Strafbefehl – Entscheidung ohne Hauptverhandlung
Eine weitere häufige Variante ist der Strafbefehl. In diesem Fall entscheidet das Gericht schriftlich, ohne die Beteiligten zu einer Hauptverhandlung zu laden. Legt die beschuldigte Person nicht innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch ein, findet überhaupt kein Gerichtsverfahren statt.
Das bedeutet: In vielen Fällen lässt sich eine Hauptverhandlung vermeiden, wenn bereits im Ermittlungsverfahren eine durchdachte Verteidigungsstrategie aufgebaut und der Staatsanwaltschaft rechtzeitig die für die Entscheidung wesentlichen Umstände vorgetragen werden.
Jeder Fall wird individuell bewertet
Dabei wird jede Situation individuell beurteilt. Von Bedeutung sind Art und Schwere der Verletzungen, die Umstände des Unfalls, die Persönlichkeit der beschuldigten Person, etwaige Vorstrafen, das Verhalten nach dem Unfall und viele weitere Faktoren.
Warum eine frühe anwaltliche Beratung entscheidend ist
Genau deshalb ist es äußerst wichtig, sich so früh wie möglich an einen Rechtsanwalt zu wenden. In vielen Fällen lässt sich durch eine aktive Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren ein deutlich günstigeres Ergebnis erreichen, als wenn man abwartet, bis die Sache bei Gericht anhängig ist.
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Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir prüfen Ihren Fall und entwickeln eine Verteidigungsstrategie.
