domestic violence

Er ist kein Narzisst. Er ist ein Straftäter.

Jedes Mal, wenn eine Mandantin zu mir kommt und sagt: „Er ist ein Narzisst… ein Psychopath… ein Soziopath…“ — höre ich zunächst zu. Dann stelle ich eine einzige Frage: „Was genau hat er getan?“

Denn in meiner Praxis im Familien- und Strafrecht gibt es eine einfache Wahrheit: Hinter dem Wort „Narzisst“ verbirgt sich sehr häufig ein Straftatbestand.

Erst heißt es: „Er ist eifersüchtig, weil er liebt.“ Dann: „Er kontrolliert, weil er sich sorgt.“ Dann: „Er schreit, weil man ihn provoziert hat.“ Dann: „Er hat zugeschlagen, aber es war ein Versehen.“ Und irgendwann beginnt die Frau zu googeln — nicht das Strafgesetzbuch, sondern Psychologie.

Die Diagnose ist Sache des Arztes. Gewalt ist ein juristischer Tatbestand.

Ja, es gibt Menschen mit ausgeprägten narzisstischen oder antisozialen Persönlichkeitsmerkmalen. Aber eine Diagnose ist Aufgabe eines Arztes. Systematische Demütigung, Drohungen, Isolation von Freunden und Familie, finanzielle Kontrolle, Überwachung, emotionale Erpressung mit den Kindern und körperliche Gewalt — das ist keine Psychologie. Das sind juristische Tatsachen. Und diese Tatsachen haben eine strafrechtliche Einordnung: Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB), Nachstellung (§ 238 StGB).

Warum ist es für Betroffene einfacher, ihn „Narzisst“ zu nennen?

Weil das Wort „Straftäter“ die Illusion zerstört. Wenn er ein „Narzisst“ ist, kann man ihn verstehen, bemitleiden, verzeihen. Wenn er strafbare Handlungen begeht, geht es um Grenzen, Verantwortung, eine Anzeige bei der Polizei, Protokolle und Beweissicherung.

Wo verläuft die Grenze?

Wenn in einer Beziehung Angst herrscht, ein ständiges Schuldgefühl, das Gefühl, auf einem Minenfeld zu laufen, eine künstlich erzeugte wirtschaftliche Abhängigkeit, Drohungen wie „Ich nehme dir die Kinder weg“, „Ich werde dich vernichten“, „Niemand wird dir glauben“ — dann ist das keine Frage des Vergessens. Es ist eine Frage der Sicherheit.

Mein Rat an meine Mandantinnen

Hören Sie auf, ihm eine Diagnose zu stellen. Beginnen Sie, Tatsachen zu dokumentieren: Screenshots, ärztliche Atteste, Zeugenaussagen, Audio- und Videoaufnahmen (im Rahmen des Gesetzes), Anzeigen bei der Polizei. Nicht aus Rache — sondern zum Schutz.

Romantisieren Sie keine Grausamkeit. Psychoanalysieren Sie keinen Straftatbestand. Und versuchen Sie nicht, jemanden zu heilen, der Ihnen bewusst Schaden zufügt. Wenn es sich nicht um einen „schwierigen Charakter“ handelt, sondern um systematischen Missbrauch — gehen Sie.