selective focus photography of single cigarette stick on person's hand

Drogen und Führerschein in Deutschland: Was Sie wissen müssen

„Ich bin doch gar nicht gefahren!“ — Das ist wohl der häufigste Satz, den ich als Rechtsanwältin von Mandanten höre, denen in Deutschland plötzlich die Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums entzogen wurde. Viele verstehen aufrichtig nicht, was passiert ist: „Ich saß doch gar nicht am Steuer, als ich vor einer Woche Kokain oder Amphetamin konsumiert habe!“ Und genau hier erwartet viele ein unangenehmer Schock. In Deutschland gilt für harte Drogen das Prinzip der Nulltoleranz.

Das bedeutet Folgendes: Selbst wenn Sie nie am Steuer angehalten wurden, aber der Drogenkonsum auf anderem Wege bekannt wird — etwa bei einer Hausdurchsuchung, einer Polizeikontrolle auf der Straße oder im Rahmen eines anderen Ermittlungsverfahrens — kann die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen die Fahrerlaubnis sofort entziehen. Ohne Unfall. Ohne Fahrt unter Drogeneinfluss. Manchmal sogar ohne jeglichen Verkehrsverstoß.

Warum? Weil das deutsche Recht von einer sehr strengen Annahme ausgeht: Wer harte Drogen konsumiert, ist grundsätzlich nicht in der Lage, den Drogenkonsum zuverlässig vom Führen eines Kraftfahrzeugs zu trennen (vgl. Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV). Aus diesem Grund wird die Frage in solchen Fällen häufig gar nicht erst diskutiert.

Fahrerlaubnisentzug ist keine Strafe, sondern eine Eignungsfrage

Ein wichtiger Punkt, den viele Betroffene nicht verstehen: Der Entzug der Fahrerlaubnis ist im deutschen Recht keine Strafe im strafrechtlichen Sinne, sondern eine verwaltungsrechtliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Bestehen Zweifel an der Fahreignung eines Verkehrsteilnehmers, ist die Fahrerlaubnisbehörde verpflichtet, einzugreifen (§ 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV). Dabei wird nicht nur die körperliche, sondern auch die geistige und charakterliche Eignung geprüft.

Was ist die MPU und warum wird sie gefürchtet?

Bestehen Eignungszweifel, kann die Behörde die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens oder die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) anordnen (§ 14 FeV). Für viele klingt dieses Wort fast wie ein Urteil. Im Volksmund wird die MPU häufig als „Idiotentest“ bezeichnet — obwohl diese Bezeichnung mit dem tatsächlichen Zweck der Untersuchung nichts gemein hat. Die MPU ist eine umfassende Begutachtung, deren zentrale Frage lautet: Hat sich das Verhalten des Betroffenen so grundlegend verändert, dass eine Wiederholung des Fehlverhaltens hinreichend unwahrscheinlich ist?

Die Gutachter bewerten dabei nicht nur die Laborergebnisse zu Alkohol oder Drogen. Sie interessieren sich für weit mehr: Versteht der Betroffene, was geschehen ist? Hat er das Problem erkannt? Hat er seinen Lebensstil verändert? Wie hoch ist das Rückfallrisiko?

Wie lange dauert die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis?

Die Dauer bis zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis hängt vom Einzelfall ab. Bei Drogendelikten ist in der Regel eine nachgewiesene Abstinenz von mindestens einem Jahr erforderlich, ergänzt durch regelmäßige Laboruntersuchungen (Urinscreenings oder Haaranalysen) sowie die erfolgreiche Absolvierung der MPU. Bei alkoholbedingten Eignungszweifeln kommen verschiedene Varianten in Betracht: In manchen Fällen muss der vollständige Alkoholverzicht nachgewiesen werden, in anderen Fällen die Fähigkeit zum kontrollierten Umgang mit Alkohol.

Der häufigste Fehler: zu spät beginnen

Ein entscheidender Punkt, den viele Betroffene zu spät erfahren: In Deutschland reichen bloße Worte nicht aus. Alles muss nachgewiesen werden. Die Abstinenz muss labormedizinisch belegt werden — durch Urinanalysen, Haaranalysen und weitere medizinische Untersuchungen. Diese Nachweise müssen über einen längeren Zeitraum erbracht werden, damit die Gutachter von der Nachhaltigkeit der Verhaltensänderung überzeugt werden können.

Und genau hier liegt der häufigste Fehler. Viele Betroffene denken erst dann an die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, wenn der Zeitpunkt der Antragstellung naht. Dann stellt sich jedoch oft heraus, dass der erforderliche Abstinenzzeitraum noch nicht einmal begonnen hat. Wer dieses Jahr einfach zu Hause abgesessen hat, ohne Urin- oder Haaranalysen durchführen zu lassen, hat im Ergebnis ein ganzes Jahr verloren.

Deshalb gilt in solchen Situationen eine einfache, aber entscheidende Regel: Die Vorbereitung auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis muss am ersten Tag nach dem Entzug beginnen. Je früher der Betroffene mit der Dokumentation seiner Verhaltensänderung beginnt, desto schneller und reibungsloser verläuft der gesamte Prozess.