Die Top-5-Fehler beim Antrag auf Gewaltschutz beim Familiengericht in Deutschland
Wenn die Polizei nach einem häuslichen Vorfall den Gewalttäter für 10 bis 14 Tage der Wohnung verwiesen hat, haben Sie ein kurzes Zeitfenster, um diesen Schutz über das Familiengericht auf bis zu sechs Monate zu verlängern. Das Gesetz erlaubt es, einen solchen Antrag selbst zu stellen – doch genau hier tappen viele in eine Falle. In der Hoffnung, sich die Kosten für einen Anwalt zu sparen, und mithilfe fragwürdiger Vorlagen aus dem Internet unterlaufen Menschen Fehler, die am Ende Tausende Euro kosten.
Der häufigste Fehler ist Zögern. Bei einem Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz gilt der Grundsatz der „Dringlichkeit“ (Eilbedürftigkeit): Stellen Sie den Antrag erst mehrere Wochen oder Monate nach dem Vorfall, geht das Gericht davon aus, dass keine tatsächliche Gefahr besteht, und lehnt ihn schlicht ab. Sie haben maximal 14 Tage, um das Verfahren in Gang zu setzen.
Der zweite kritische Punkt ist der Inhalt. Das Gericht interessieren keine alltäglichen Streitereien oder Kränkungen. Damit das Gewaltschutzgesetz greift, müssen im Text konkrete Tatsachen stehen: Schläge, Stöße, Bedrohungen für Leib und Leben. Die bloße Schilderung „psychischer Gewalt“ ist ein direkter Weg zur Niederlage.
Die dritte Falle ist das Fehlen von Beweisen. Ihre Aussage allein genügt nicht. Der Polizeiruf am Tag des Vorfalls, ein ärztliches Attest, das die Blutergüsse dokumentiert, oder die Kontaktdaten von Nachbarn als Zeugen – das ist das Fundament Ihres Falls. Ohne sie wird der Antrag zu „Aussage gegen Aussage“, und in einer solchen Situation stellen sich die Gerichte nur selten auf die Seite der antragstellenden Person.
Der vierte Aspekt, den fast alle vergessen, ist die eidesstattliche Versicherung. Ohne dieses kleine, aber juristisch schlagkräftige Dokument haben Ihre Angaben nicht das nötige Gewicht für ein Eilverfahren. Sie müssen offiziell bestätigen, dass Sie für eine Falschaussage die strafrechtliche Verantwortung tragen – erst dann nimmt das Gericht die Sache ernst.
Schließlich die finanzielle Seite. Wenn Sie sich in einer angespannten finanziellen Lage befinden, können Sie beim Staat die Übernahme der Verfahrenskosten beantragen (Verfahrenskostenhilfe, VKH). Wichtig ist jedoch, dabei richtig vorzugehen: zuerst die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe durch das Gericht einholen und erst danach den eigentlichen Antrag auf den Weg bringen. Verlieren Sie das Verfahren, müssen Sie unter Umständen selbst mit bewilligter VKH die Anwaltskosten der Gegenseite aus eigener Tasche tragen.
Der Richter ist nicht Ihr Berater, sondern nur ein unparteiischer Schiedsrichter. Tritt Ihnen ein erfahrener Anwalt gegenüber, während Ihr Antrag „mit der heißen Nadel gestrickt“ ist, riskieren Sie, am Ende ohne Schutz und mit Schulden für die Verfahrenskosten dazustehen. Denken Sie daran: Fehler zu korrigieren, nachdem das Gericht bereits eine Ablehnung ausgesprochen hat, ist immer teurer und schwieriger, als von Anfang an alles richtig zu machen. Informationen aus dem Internet können zur Kenntnis genommen werden, doch eine echte Verteidigungsstrategie kann nur ein auf Familienrecht spezialisierter Anwalt entwickeln.
