Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Rechtsanwältin Katharina Danwitz in Köln & Düsseldorf
Allgemeine Informationen zur Kanzlei
🗣 Bietet Rechtsanwältin Danwitz Beratung in deutscher und russischer Sprache an?
Rechtsanwältin Katharina Danwitz berät Mandantinnen und Mandanten sowohl auf Deutsch als auch auf Russisch. Dank ihrer fließenden Sprachkenntnisse unterstützt sie insbesondere russischsprachige Ratsuchende kompetent in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten – ohne sprachliche Barrieren. Auch russischsprachige Unterlagen können problemlos eingereicht und bearbeitet werden.
📅 Wie kann ich einen Termin mit Frau Danwitz vereinbaren?
Termine können telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website vereinbart werden.
⏱ Wie schnell erhalte ich einen Termin zur Rechtsberatung?
In der Regel erfolgt die Terminvergabe innerhalb von 1 bis 2 Werktagen. In dringenden Fällen ist auch eine kurzfristige Beratung am selben Tag möglich.
🧾 Welche Unterlagen sollte ich zum Erstgespräch mitbringen?
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Gültiger Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis)
Relevante Urkunden (z. B. Heirats- oder Geburtsurkunden)
Gerichtliche Schriftstücke oder amtliche Schreiben
🌐 Ist eine Online-Rechtsberatung möglich?
Ja. Die Beratung kann auf Wunsch telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen – insbesondere für Mandanten außerhalb von Köln und Düsseldorf.
🛡 Wie wird der Datenschutz meiner Unterlagen sichergestellt?
Sämtliche Daten und Unterlagen werden gemäß den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) streng vertraulich behandelt und gesichert gespeichert.
Juristische Schwerpunkte von Rechtsanwältin Danwitz
⚖ In welchen Rechtsgebieten ist Rechtsanwältin Katharina Danwitz tätig?
Rechtsanwältin Danwitz berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in folgenden zentralen Rechtsgebieten:
- Familienrecht – z. B. Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht
- Strafrecht – Verteidigung in Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung und Strafvollstreckung
- Erbrecht – u. a. Nachlassregelungen, Pflichtteilsansprüche, Testamentsvollstreckung
Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung in der außergerichtlichen Beratung und in der gerichtlichen Vertretung.
👨👩👧 Bietet Frau Danwitz rechtliche Beratung im Familienrecht an?
Ja. Frau Danwitz ist Fachanwältin für Familienrecht und berät Sie fundiert bei Trennung, Scheidung, Kindschaftssachen (z. B. Sorgerecht und Umgangsrecht), Unterhaltsfragen sowie bei der Vermögensauseinandersetzung im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Die Beratung erfolgt individuell, lösungsorientiert und auf Wunsch auch in russischer Sprache.
🚨 Übernimmt Frau Danwitz auch strafrechtliche Mandate?
Ja. Als Fachanwältin für Strafrecht übernimmt Rechtsanwältin Danwitz die Verteidigung in sämtlichen Phasen eines Strafverfahrens – von der ersten polizeilichen Vernehmung über das Hauptverfahren bis hin zur Strafvollstreckung oder Berufung. Die Strafverteidigung erfolgt auf Wunsch bundesweit sowie – falls erforderlich – auch im Rahmen von Videoverhandlungen.
Zusätzliche häufige Fragen zur Mandatsaufnahme
💰 Wird Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe angeboten?
Ja. Für anspruchsberechtigte Personen wird Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung gewährt. In gerichtlichen Verfahren kann zudem Prozesskostenhilfe (PKH) bzw. Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt werden.
💬 Wie läuft eine Erstberatung ab und was kostet sie?
Die Erstberatung bei Rechtsanwältin Katharina Danwitz kann nach Wunsch persönlich in der Kanzlei, telefonisch oder online per Videokonferenz erfolgen. Inhaltlich werden zunächst die rechtlichen Ausgangspunkte Ihres Anliegens erörtert, mögliche Handlungsoptionen dargestellt und der weitere Verlauf des Verfahrens besprochen.Die Kosten der Erstberatung richten sich entweder nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder es wird im Einzelfall eine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen. Die Gebühren werden stets vorab transparent erläutert, damit für Sie keine unerwarteten Kosten entstehen.
📄 Können Unterlagen in russischer Sprache mitgebracht werden?
Ja. Mandanten können Unterlagen in russischer Sprache problemlos zur Beratung mitbringen. Rechtsanwältin Katharina Danwitz beherrscht Russisch sowohl mündlich als auch schriftlich und ist daher in der Lage, russischsprachige Dokumente unmittelbar zu prüfen und rechtlich einzuordnen. Bei Bedarf kann eine fachgerechte Übersetzung veranlasst werden.
📬 Was tun bei Post vom Gericht oder von der Polizei?
Erhalten Sie ein Schreiben von einem Gericht, der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, sollten Sie umgehend Kontakt zur Kanzlei von Rechtsanwältin Katharina Danwitz aufnehmen. Besonders in Straf- oder Ermittlungsverfahren ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren, Fristen einzuhalten und unnötige Nachteile zu vermeiden. Bitte bringen Sie das betreffende Schreiben zum Termin mit oder senden Sie es vorab per E-Mail.
🗣 Kann ein Dolmetscher zum Termin mitgebracht werden?
Ja. Sie können bei Bedarf einen Dolmetscher mitbringen oder die Kanzlei im Vorfeld über Ihren Wunsch informieren.
⭐ Wo finde ich Bewertungen über Frau Danwitz?
Erfahrungsberichte und Bewertungen von Mandantinnen und Mandanten über Rechtsanwältin Katharina Danwitz finden Sie auf dieser Webseite, bei Google, auf anwalt.de sowie auf weiteren unabhängigen Bewertungsportalen im Internet. Die Rückmeldungen geben Ihnen einen transparenten Einblick in die Arbeitsweise und Mandantenorientierung der Kanzlei.