Excluded from heirs: inheritance in German

Vom Erbe ausgeschlossen: Das deutsche Erbe

Hallo, mein Name ist Katharina Danlitz, ich bin Rechtsanwältin und werde Ihnen heute sagen, wie Sie vorgehen können, wenn Sie von der Erbschaft ausgeschlossen worden sind.

Als erstes müssen Sie wissen, wer nach deutschem Recht Pflichtteilsberechtigter ist. Dazu gehören die Kinder, sowohl die ehelichen als auch die nichtehelichen, der Ehepartner und die Eltern des Erblassers, wenn dieser keine Kinder hatte.

Der nächste wichtige Punkt ist die Prüfung der Gültigkeit des Testaments, wenn Sie von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Das Gericht prüft, ob die Form des Testaments eingehalten wurde: Es muss vom Erblasser handschriftlich verfasst, unterschrieben und datiert sein. Wurde das Testament von einer geschäftsunfähigen Person errichtet, kann es als ungültig anerkannt werden. Das Gericht prüft auch, ob es andere Testamente oder Vereinbarungen über die Einsetzung von Erben gibt, die das vorherige Testament aufheben.

Der dritte wichtige Aspekt ist die zeitliche Begrenzung. Wenn Ihr Elternteil im Jahr 2020 gestorben ist und Sie feststellen, dass Sie vom Erbe ausgeschlossen wurden, haben Sie drei Jahre Zeit, Ihren Pflichtteil einzufordern. Diese Frist beginnt am 1. Januar 2020 und endet am 31. Dezember 2023. Wenn Sie diese Fristen versäumen, ist es fast unmöglich, Ihren Anteil geltend zu machen, obwohl es in bestimmten Fällen Ausnahmen geben kann, zum Beispiel wenn Sie nichts vom Tod Ihrer Eltern oder vom Vorhandensein eines Testaments wussten.

Nun zur Frage , was der Pflichtteil ist. Er beträgt die Hälfte des Anteils, den Sie als Erbe erhalten hätten. Wenn Ihr Vater Sie zum Beispiel vom Erbe ausgeschlossen hat und sein Erbteil zwischen seiner Ehefrau und Ihnen aufgeteilt wird, beträgt der Pflichtteil 1/4 des gesamten Erbes. Die Erben sind verpflichtet, ein Inventar des Nachlasses zu erstellen und es Ihnen zur Berechnung Ihres Anteils vorzulegen. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des Inventars haben, können Sie einen Notar hinzuziehen oder die Erben auffordern, das Inventar zu beschwören.

Befinden sich in der Erbschaft wertvolle Gegenstände wie Häuser, Grundstücke oder Gemälde, haben Sie das Recht, ein Sachverständigengutachten zu verlangen. Das ist wichtig, denn die Vorstellungen der Erben und Ihre eigenen können erheblich voneinander abweichen.

Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne weiter!