Scheidung und ihre Folgen

Warum eine Scheidung im Ausland nicht automatisch in Deutschland gilt

Wenn Sie in Deutschland leben und darüber nachdenken, ob Sie die Scheidung lieber in Ihrem Heimatland – etwa in der Ukraine, Russland oder einem anderen Staat – durchführen sollten, ist es wichtig zu wissen, dass ein solcher Schritt erhebliche rechtliche Probleme auslösen kann. Besonders dann, wenn die Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben und ihr letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland lag. In solchen Fällen ist es deutlich empfehlenswerter und rechtlich sicherer, die Scheidung direkt in Deutschland durchzuführen.

Der Hintergrund ist, dass eine im Ausland ausgesprochene Scheidung in Deutschland nicht automatisch gültig ist. Die deutschen Behörden erkennen solche Entscheidungen erst nach einem gesonderten Anerkennungsverfahren an. Bis dieses Verfahren abgeschlossen ist, gelten Sie nach deutschem Recht weiterhin als verheiratet – selbst dann, wenn Sie im Heimatland bereits rechtskräftig geschieden sind. Das kann weitreichende Konsequenzen haben.

Besonders gravierend sind die Folgen im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes. Wird ein Kind geboren, bevor die ausländische Scheidung in Deutschland anerkannt ist, gilt weiterhin die gesetzliche Vaterschaftsvermutung: Der Mann, mit dem die Mutter nach deutschem Recht noch verheiratet ist, wird automatisch als Vater des Kindes eingetragen – auch wenn er tatsächlich nicht der biologische Vater ist. Das führt zu falschen Einträgen im Geburtenregister und macht aufwändige Verfahren zur Vaterschaftsanfechtung und -anerkennung notwendig.

Ein weiteres oft unterschätztes Problem betrifft das Erbrecht. Solange die ausländische Scheidung nicht anerkannt wurde, gelten die Ehepartner nach deutschem Recht als weiterhin verheiratet. Das bedeutet, dass der frühere Partner im Todesfall erbberechtigt bleibt und gegebenenfalls einen erheblichen Teil des Nachlasses erhält. Selbst ein Testament schützt nicht vollständig, da der noch rechtlich bestehende Ehegatte Anspruch auf den Pflichtteil hat. In manchen Fällen können sogar Ansprüche auf Witwen- oder Witwerrente bestehen bleiben. Dies führt immer wieder zu schweren Konflikten zwischen der tatsächlichen Lebenssituation und den rechtlichen Folgen eines nicht anerkannten Auslands­scheidungsbeschlusses.

Auch finanziell kann eine nicht anerkannte Scheidung problematisch sein. Der gesetzliche Güterstand bleibt bestehen, mögliche Ausgleichsansprüche beim Zugewinn sowie Unterhaltspflichten können weiterhin im Raum stehen. Außerdem ist eine erneute Heirat in Deutschland unmöglich, solange die Scheidung nicht anerkannt wurde. Ein im Ausland geschlossener neuer Ehevertrag kann in Deutschland sogar als Bigamie gewertet werden.

Hinzu kommen Schwierigkeiten mit Dokumenten, der Namensführung und teilweise auch mit dem Aufenthaltsstatus, wenn das Familienverhältnis gegenüber den Ausländerbehörden nachgewiesen werden muss.

All diese Punkte zeigen deutlich: Wer in Deutschland lebt, sollte die Scheidung möglichst auch in Deutschland durchführen. Das schützt zuverlässig vor rechtlichen Überraschungen und verhindert Konflikte, die häufig erst dann sichtbar werden, wenn es schon zu spät ist.