Wichtige Änderung: Vorübergehende Wohnungsverweisung bei häuslicher Gewalt in Deutschland
Als Rechtsanwältin möchte ich auf eine wichtige Änderung im Gewaltschutzrecht hinweisen. Seit dem 13. Dezember 2025 kann die Polizei in Nordrhein-Westfalen (NRW) einen gewalttätigen Partner für bis zu 14 Tage statt der bisherigen 10 Tage aus der gemeinsamen Wohnung verweisen. In anderen Bundesländern wird die Dauer der vorübergehenden Wegweisung durch die jeweiligen Landesgesetze geregelt und kann abweichen: In einigen Regionen beträgt sie mehrere Tage mit Verlängerungsmöglichkeit durch die Verwaltungsbehörde, in anderen bis zu zwei Wochen, und in einzelnen Ländern ist keine feste Frist gesetzlich festgelegt — die Dauer richtet sich nach der erwarteten gerichtlichen Entscheidung.
Diese Maßnahme wird angewendet, wenn eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit der betroffenen Person besteht. Während dieser Zeit ist es dem Täter in der Regel untersagt, die Wohnung zu betreten, sich der betroffenen Person zu nähern und Kontakt aufzunehmen; häufig muss er die Schlüssel abgeben.
Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Maßnahme ausschließlich vorübergehenden Charakter hat und keinen langfristigen Schutz bietet. Diese 14 Tage sind dafür vorgesehen, dass die betroffene Person sich an das Gericht wenden und rechtlichen Schutz beantragen kann. Ich empfehle dringend, so schnell wie möglich alle Folgen der Gewalt zu dokumentieren: ein ärztliches Attest einzuholen, Fotos von Verletzungen und Sachbeschädigungen anzufertigen, Nachrichten, Drohungen und Zeugendaten zu sichern sowie die Nummer des Polizeieinsatzes zu notieren. Selbst wenn die Verletzungen geringfügig erscheinen, kann ihre Dokumentation vor Gericht entscheidend sein.
Im gleichen Zeitraum sollte ein Antrag beim Familiengericht auf Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt werden. Das Gericht kann dem Täter verbieten, sich Ihnen zu nähern, Sie auf jegliche Weise zu kontaktieren, Ihre Wohnung, Ihren Arbeitsplatz oder andere bedeutsame Orte aufzusuchen. Ein Verstoß gegen eine solche gerichtliche Anordnung ist eine Straftat. Wenn Sie beabsichtigen, in der Wohnung oder im Haus zu bleiben, müssen Sie außerdem die Zuweisung der Wohnung zur alleinigen Nutzung beantragen, da der Täter ohne eine entsprechende gerichtliche Entscheidung nach Ablauf der polizeilichen Wegweisung rechtmäßig zurückkehren kann, selbst wenn er zuvor Gewalt ausgeübt hat.
In Fällen, in denen gemeinsame Kinder vorhanden sind, kann das Gericht vorübergehend Regelungen zum Umgang und zur Übergabe der Kinder unter Berücksichtigung ihrer Sicherheit treffen. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist nicht zwingend erforderlich, jedoch erhöht professionelle juristische Hilfe die Chancen auf einen wirksamen und rechtzeitigen Schutz erheblich.
Ich betone: Ohne eine gerichtliche Entscheidung endet die vorübergehende polizeiliche Maßnahme nach Ablauf der festgelegten Frist, danach kann der Täter in die Wohnung zurückkehren. Daher ist es äußerst wichtig, die zur Verfügung stehende Zeit für die Erlangung gerichtlichen Schutzes zu nutzen. Wenn Sie sich in unmittelbarer Gefahr befinden, rufen Sie sofort die Polizei unter der Nummer 110 an. Sie haben das Recht auf Sicherheit und Schutz vor Gewalt.
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen von häuslicher Gewalt betroffen sind, zögern Sie nicht, Hilfe zu suchen. Der erste Schritt ist ein Anruf bei der Polizei (Notruf 110) oder beim bundesweiten Hilfetelefon gegen Gewalt (116 016). Die Beratung ist kostenlos, anonym und in mehreren Sprachen verfügbar, darunter auch Russisch.
Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Familienrecht in Deutschland stehe ich Ihnen mit qualifizierter rechtlicher Unterstützung zur Seite — von der Beantragung einer Schutzanordnung bis zur Vertretung vor Gericht. Eine rechtzeitige juristische Beratung kann den Ausgang Ihres Falles maßgeblich beeinflussen und Ihre Sicherheit gewährleisten.
